Regeln für die Erklärung zur Barrierefreiheit
Jede öffentliche Webseite und App muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit haben. Darin steht, wie gut die Seite für Menschen mit Behinderungen nutzbar ist.
1. Wo muss die Erklärung stehen?
- Bei Webseiten: Die Erklärung muss von jeder Unterseite aus direkt erreichbar sein (meistens im Menü oder ganz unten).
- Bei Apps: Die Erklärung muss dort stehen, wo man die App herunterlädt, oder auf der Webseite des Anbieters.
2. Was muss in der Erklärung stehen?
- Der Check: Es muss drinstehen, ob die Seite barrierefrei ist oder nicht.
- Die Prüfung: Es muss erklärt werden, wie die Seite getestet wurde (zum Beispiel durch Experten).
- Fehler benennen: Wenn etwas nicht barrierefrei ist, muss man erklären, warum das so ist und ob es eine Alternative gibt.
- Aktualität: Die Erklärung muss einmal im Jahr geprüft und aktualisiert werden.
3. Kontakt aufnehmen (Feedback-Funktion)
Nutzer müssen die Möglichkeit haben, Probleme einfach zu melden.
- Es muss ein Kontakt-Formular oder eine E-Mail-Adresse geben.
- Wenn ein Nutzer eine Frage stellt oder eine Barriere meldet, muss der Anbieter schnell antworten.
- Nutzer können auch Infos in einem Format anfordern, das sie gut lesen können.
4. Hilfe bei Problemen (Schlichtungsstelle)
Wenn der Anbieter nicht antwortet oder das Problem nicht löst, gibt es Hilfe:
- In der Erklärung muss ein Link zu einer Schlichtungsstelle stehen.
- Dort können Nutzer Hilfe bekommen, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen. Dieses Verfahren kostet für die Nutzer kein Geld.
Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat